Gutachter für Baumängel und Bauschäden - Bausachverständiger, Baugutachter, Sachverständiger TÜV ZERTIFIZIERT

Direkt zum Seiteninhalt

Unabhängiger Bausachverständiger bzw. Baugutachter mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- für die Immobilienbewertung (Zertifikats-Nr. 1947058)
- für Schäden an Gebäuden (Zertifikats-Nr. 1936506)
Unabhängiger und verbandsgeprüfter Sachverständiger (geprüft durch ZERT-Verband)
- für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
- für die Beurteilung von Schäden an Gebäuden

BAUMÄNGEL und BAUSCHÄDEN

Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ)

bzw. baubegleitende Qualitätskontrolle


BQÜ mit folgenden Bestandteilen:

  • Bautechnische Prüfung von Unterlagen wie z. B. Baubeschreibung etc.

  • Baubegehung durch den Baugutachter an zuvor vereinbarten Terminen (Überprüfung der vertraglich vereinbarten Leistungen sowie der Ausführung nach den allgemein anerkannten  Regeln der Technik)

  • Begleitung und Unterstützung bei der Bauabnahme

Genaue Informationen über die einzelnen Bestandteile und Termine zu den Baubegehungen erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Warum eine BQÜ?
Die baubegleitende Qualitätsüberwachung ist eine stichprobenartige Überwachungstätigkeit durch den Bauachverständigen, die dazu dient, Mängel an dem Bauwerk frühzeitig zu erkennen, diese vor der Abnahme beseitigen zu lassen und dadurch die Qualität des Bauwerks insgesamt zu verbessern.
Wer benötigt eine BQÜ?
Bauherren (Privatpersonen oder Firmen), Bauunternehmen, Bauträger etc.

Bauschadensgutachten bzw. Baugutachten
Beurteilung von Schäden an Gebäuden

Warum ein Schadensgutachten?
- Feststellung und Ursachenermittlung von Baumängeln und Bauschäden
- Vorschläge zur nachhaltigen Behebung des Fehlers bzw. Schadens
- Kostenschätzung zur Fehler- bzw. Schadensbehebung

Schuldzuweisungen sowie die Beurteilungen aus rechtlicher Sicht stehen einem Bausachverständigen nicht zu und sind daher niemals Bestandteil in einem Baugutachten.

Wer benötigt ein Schadensgutachten?
Privatpersonen, Versicherungen, Banken, Gerichte etc.


Beweissicherung in Form einer Baustandsdokumentation
Dokumentation des IST-Zustandes vor Beginn einer Baumaßnahme

Warum eine Beweissicherung?
Durch eine Baumaßnahme können Schäden an benachbarten Gebäuden entstehen. Daher sollte immer der Zustand der vorhandenen benachbarten Bebauung durch einen Bausachverständigen dokumentiert werden, bevor mit der eigenen Maßnahme begonnen wird.
Schäden können während einer Baumaßnahme nicht nur am Nachbargebäude, sondern auch am Nachbargrundstück sowie im öffentlichen Bereich (Straße, Gehweg etc.) entstehen.
Wer benötigt eine Beweissicherung?
Bauherren (Privatpersonen oder Unternehmen) etc.


Schiedsgutachten
Ein Schiedsgutachten gemäß § 317 BGB dient dazu, Meinungsverschiedenheiten von Vertragsparteien durch einen unabhängigen und unparteiischen Baugutachter (Sachverständigen) verbindlich klären zu lassen. Dadurch soll ein zeit- und kostenintensiver Rechtsstreit vermieden werden.
Gründe für ein Schiedsgutachten?

  • Auseinandersetzung über die Bauausführung oder Baumängel

  • Auseinandersetzung über die vertraglich geschuldete Leistung

  • Auseinandersetzung über die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik

  • Auseinandersetzung über den Verkehrswert eines bebauten Grundstücks etc.

Das Schiedsgutachten ist eine Form des Privatgutachtens und befasst sich mit der Feststellung von Tatsachen.
Sollte es dennoch zu einem Rechtsstreit der Parteien kommen, so ist das Gericht an die Feststellungen des Sachverständigen gebunden. Dies setzt selbstverständlich voraus, dass die getroffenen Feststellungen richtig sind.


Beurteilung von Baumängeln

Ein Mangel (Baumangel) liegt grundsätzlich vor, wenn der IST-Zustand vom SOLL-Zustand abweicht.
Diese Aussage stimmt zwar in vielen Fällen, dennoch gibt es auch zulässige und tolerierbare Abweichungen die keinen Mangel darstellen.
Als Baugutachter beurteile ich neutral, inwieweit Baumängel vorliegen und fertige hierzu nach Bedarf ein Protokoll an.

Ursachenermittlung von Bauschäden
Bauschäden entstehen u. a.
- infolge von Baumängeln
- infolge von unzureichender Instandhaltung
- infolge von äußeren Einflüssen
- durch andere Bauschäden
Aufgrund der verschiedenen Ursachen gilt es zunächst diese fachkundig zu ermitteln und Vorschläge zur nachhaltigen Schadensbeseitigung zu machen.

Schimmelpilzschäden in Gebäuden
Ursachen für Schimmelpilzschäden (Schimmelpilzbefall) in Gebäuden sind:
"eine zu hohe rel. Luftfeuchtigkeit an der Bauteiloberfläche"
oder
"ein feuchtes Bauteil"
Die beiden vorgenannten Ursachen haben wiederum eine Vielzahl von Ursachen, die es fachkundig zu ermitteln gilt.
Nachfolgende Dienstleistungen sind möglich:
- Schadensaufnahme (Feststellung, Erfassung)
- Ursachenermittlung inkl. der erforderlichen Messungen
- Probeentnahme von div. Materialien inkl. Laboruntersuchung
- Probeentnahme auf Oberflächen (Abklatschprobe) inkl. Laboruntersuchung
- Raumluftanalyse (Luftproben)
- Einsatz eines Schimmelpils-Spürhundes (in Kooperation)
- Berichterstattung und Laborbericht
- Sanierungskonzept
Welche Dienstleistungen sinnvoll sind, hängt selbstverständlich vom Einzelfall ab.
Wann sollte ein Bausachverständiger eingeschaltet werden?
- Bei sichtbarer Schimmelpilzbelastung
- Bei nicht sichtbarem Schimmelpilz und modrigem muffigen Geruch
- Bei gesundheitlichen Beschwerden, die im Zusammenhang mit Schimmelpilzen stehen könnten

Über weitere Dienstleistungen können Sie sich gerne telefonisch oder über das Kontaktformular informieren.

zurück zur Immobilienbewertung

Gutachten, Baugutachten



Baumängel
Bauschäden


Bausachverständiger (Startseite)
Copyright 2018 Uwe Bongartz - Bausachverständiger am Niederrhein
Telefon: +49 2065 5506050 oder Mobil: +49 151 42345563
Zurück zum Seiteninhalt